Hundeunfall
Verursacht ein Hund einen Schaden, haftet der Halter auch dann, wenn das Tier angeleint war. So hat das Landgericht Coburg entschieden (Az.: 13 O 150/11).
Ein Hundehalter hatte sein Tier vor einem Gemüseladen mit einer langen Leine an einem Zaun festgebunden. Als sich eine Passantin näherte, sprang der Hund bellend auf sie zu. Die Frau wich zurück, stolperte und stürzte. Dabei brach sie sich einen Lendenwirbel und ein Handgelenk.
Die Krankenversicherung der Frau forderte die Behandlungskosten von dem Hundehalter zurück. Und dies zu Recht, entschieden die Richter. Das Verhalten des Hundes sei eindeutig für den Sturz verantwortlich. Dabei sei es unerheblich, ob das Tier zum Zeitpunkt des Vorfalls angeleint gewesen sei.
Quelle:
Capital Finanzen