Wie der Sprecher des Vereins Deutscher Sprache Holger Klatte bestätigt haben sich unter der neuen Vokabel „wullfen“ zwei Bedeutungen herauskristallisiert:
"Wulffen" stehe zum einen für das Vollreden eines Anrufbeantworters.
Die zweite Variante bedeutet, dass man nicht direkt die Wahrheit sagt, aber auch nicht direkt als Lügner dastehen will", erläuterte der Experte. "Das heißt, dass man nicht direkt angegriffen werden kann. Aber so richtig vertrauenswürdig ist man trotzdem nicht.
Hierzu ein Beispiel: Gottlieb Steuerehrlich*, Inhaber eines Haushüter-Unternehmens in Bayern, erhielt dieser Tage die traurige Nachricht vom Finanzamt, dass seine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur eingeschränkt berücksichtigt werden könne, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstelle.
*Name geändert, Ähnlichkeiten mit dem Steuerfall eines bayerischen Haushüter-Unternehmens sind nicht zufällig
Über diese Begründung war Herr Steuerehrlich sehr erstaunt, hatte er doch in den letzten Jahren sein Unternehmen Schritt für Schritt um ein neues Geschäftsfeld erweitert. Hierbei investierte Steuerehrlich viel Zeit zur Planung, Erstellung und den Betrieb eines
Haushüter-Verzeichnisses, eines Haushüter-Portals mit -Forum und einem
Ratgeber für Unternehmensgründer.
Es liegt wohl auf der Hand, dass diese Arbeiten nicht in „Mutters Küche“, sondern bis in die späten Nachtstunden am Computer des häuslichen Arbeitszimmer erfolgten. Die Erweiterung des Geschäftsfeldes hat Steuerehrlich bei der Abgabe der Steuererklärung dem Finanzamt auch schriftlich mitgeteilt.
Warum dann die plötzliche Nichtanerkennung des Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit? Vermutet man dort den Tatbestand des „Wulffens“?
Steuerrecht, wer darf ein Arbeitszimmer noch absetzen?
Der
SPIEGEL ONLINE berichtet: Die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern führt seit Jahren immer wieder zu Gerichtsverfahren.. Millionen Steuerzahler rätseln weiter: Wer darf denn jetzt noch ein Heimbüro in die Steuer packen - und wann ist beim Fiskus absolut nichts zu holen?
"Nicht verwirren lassen", empfiehlt Uwe Rauhöft vom
Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Grundsätzlich gebe es weiterhin zwei Arten, das Arbeitszimmer zu Hause steuerlich geltend zu machen:
Bei Variante A erkennt das Finanzamt ein Heimbüro an, wenn es Dreh- und Angelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Arbeitet ein freier Journalist oder Buchautor zum Beispiel ausschließlich von daheim aus, kann er seine Kosten fürs heimische Arbeitszimmer nach wie vor in unbegrenzter Höhe in seine Steuererklärung hineinnehmen. Auch Hausfrauen und -männer können versuchen, all ihre Kosten anzusetzen, wenn sie sich etwa mit dem Verkauf von Versicherungen, Kosmetik oder anderem etwas dazu verdienen. Ebenso Rentner mit Nebenjob, die beispielsweise Arbeiten für die frühere Firma daheim am Computer erledigen. Dann ist ihr Heimbüro zwangsläufig Mittelpunkt ihrer Tätigkeit, und die Ausgaben für das Zimmer sind Werbungskosten.
Variante B betrifft mehr Bürger, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erklärt. Hier gilt nach wie vor: Fehlt ein fester, eigener Schreibtisch im Betrieb, dürfen Kosten für das eigene Arbeitszimmer von bis zu 1250 Euro pro Jahr in die Steuer gepackt werden. Von diesem Bonus können zum Beispiel Lehrer profitieren, aber auch etliche Außendienstmitarbeiter, Versicherungsmakler und Freiberufler quer durch alle Berufsgruppen. Ihren heimischen Arbeitsplatz absetzen könnten auch Steuerzahler, die in Aus- oder Fortbildung sind, ein Fernstudium oder sonstige Weiterbildungsmaßnahmen durchziehen, so Rauhöft. Kein Problem mit dem Finanzamt dürfte auch bekommen, wer am Arbeitsplatz zu Hause während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit für den künftigen Job lernt.
Lesen Sie den kompletten Artikel des Spiegel-Online:
www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,811415,00.html