In den letzten Tagen und Wochen findet man vermehrt in Nachrichten und Presseorganen Artikel zum Thema Haushüten. Das ist sicher begrüßenswert, hilft es doch, das Wissen um die Dienstleistung Haushüten zu verbreiten.
Leider häufen sich aber auch wettbewerbswidrige, einseitige Empfehlungen und Hinweise in der Art: "Schmidt empfiehlt, einen Haushüter über eine professionelle Vermittlungsfirma, die dem Verband Deutscher Haushüter-Agenturen angehört, zu beschäftigen."
Selbstverständlich können Schmidt, sowie Meier, Hinz und Kunz jederzeit ihre Meinung frei äußern, solange sie nicht publiziert wird. Bedenklich wird die Sache aber, wenn einseitige Empfehlungen zugunsten einer Minorität von Haushüteragenturen eines Verbands abgegeben werden, die Presse diese unbesehen übernimmt und die absolute Mehrzahl der freien, verbandsunabhängigen Haushüteragenturen überhaupt nicht erwähnt werden.
Werden solch einseitige und wettbewerbswidrige Empfehlungen sogar von einem Beamten einer staatlichen Behörde wie von Herrn Harald Schmidt von der Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart ausgesprochen (siehe u. a. Münchner Merkur online), ist eine umfassende Richtigstellung umso dringender erforderlich, um wirtschaftliche Nachteile für die vielen absolut seriösen verbandsunabhängigen Haushüterunternehmen abzuwenden.
Wir vom Haushüter-Portal haben diese bedenkliche Entwicklung zum Anlass genommen, in Form von Kommentaren und Anfragen auf die Probleme hinzuweisen. Wir erhielten die nachstehende Stellungnahmen von Myram Ansorge und Harald Schmidt: