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Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität"
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Ansichten und Meinungen
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THEMA: Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität"

Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität" 1 Jahr, 5 Monate her #58

In den letzten Tagen und Wochen findet man vermehrt in Nachrichten und Presseorganen Artikel zum Thema Haushüten. Das ist sicher begrüßenswert, hilft es doch, das Wissen um die Dienstleistung Haushüten zu verbreiten.

Leider häufen sich aber auch wettbewerbswidrige, einseitige Empfehlungen und Hinweise in der Art: "Schmidt empfiehlt, einen Haushüter über eine professionelle Vermittlungsfirma, die dem Verband Deutscher Haushüter-Agenturen angehört, zu beschäftigen."

Selbstverständlich können Schmidt, sowie Meier, Hinz und Kunz jederzeit ihre Meinung frei äußern, solange sie nicht publiziert wird. Bedenklich wird die Sache aber, wenn einseitige Empfehlungen zugunsten einer Minorität von Haushüteragenturen eines Verbands abgegeben werden, die Presse diese unbesehen übernimmt und die absolute Mehrzahl der freien, verbandsunabhängigen Haushüteragenturen überhaupt nicht erwähnt werden.

Werden solch einseitige und wettbewerbswidrige Empfehlungen sogar von einem Beamten einer staatlichen Behörde wie von Herrn Harald Schmidt von der Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart ausgesprochen (siehe u. a. Münchner Merkur online), ist eine umfassende Richtigstellung umso dringender erforderlich, um wirtschaftliche Nachteile für die vielen absolut seriösen verbandsunabhängigen Haushüterunternehmen abzuwenden.

Wir vom Haushüter-Portal haben diese bedenkliche Entwicklung zum Anlass genommen, in Form von Kommentaren und Anfragen auf die Probleme hinzuweisen. Wir erhielten die nachstehende Stellungnahmen von Myram Ansorge und Harald Schmidt:

Aw: Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität" 1 Jahr, 5 Monate her #59

Myram Ansorge per E-Mail:
Betreff: LifePR Kontaktanfrage / Thema Haushüter

Guten Tag Herr Reiss,

vielen Dank für Ihre Mail und den wertvollen Hinweis! Da das Thema Haushüter sehr interessant ist und wir auch in Zukunft wieder einmal darüber berichten, werden wir gerne Ihre Anregungen für unsere künftige Berichterstattung berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und herzliche Grüße

Myrjam Ansorge
Redaktion der Immowelt AG

Aw: Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität" 1 Jahr, 5 Monate her #60

Harald Schmidt per E-Mail am 16.07.2010

Betreff: Anfrage eines Bürgers

Sehr geehrter Herr Reiss,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.07.2010, die uns zur weiteren Bearbeitung vom BLKA übersandt wurde.

Die von mir im Interview mit nwzonline.de ausgesprochene Empfehlung für Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Haushüter-Agenturen resultierte aus dem Bestreben, im Rahmen der polizeilichen Neutralität kein Einzelunternehmen zu empfehlen. Es sollte gerade keine Festlegung auf bestimmte Einzelunternehmen sein, sondern ein Beispiel dafür, wie sich der Verbraucher über die Seriosität eines Unternehmens informieren kann. Gerne weiße ich zukünftig auch auf andere Verbände hin, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schmidt
Geschäftsführer

Aw: Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität" 1 Jahr, 5 Monate her #64

  • Hans-Peter Reiss
Hans-Peter Reiss am 12.08.2010 per E-Mail Harald Schmidt:

Betreff: Anfrage eines Bürgers - Empfehlung des Haushüter-Verbandes

Sehr geehrter Herr Schmidt,

mit Ihrem Sekretariat habe ich für Heute ab 13:00 Uhr ein Telefongespräch vereinbart. Ich würde gerne erfahren, warum sie meine nachstehende E-Mail vom 18.07.2010 noch nicht beantwortet haben.

MfG. Hans-Peter Reiss

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ihre Rechtfertigung für die einseitige Empfehlung des VDHA e.V. kann ich bei bestem Willen nicht nachvollziehen.

Sie schreiben, dass Sie Im Rahmen ihrer polizeilichen Neutralität kein Einzelunternehmen empfehlen wollten.
Statt dessen haben Sie aus der Menge von ca. 100 seriösen, behördlich gemeldeten Unternehmen einen Verein empfohlen, der sich zwar "Verband Deutscher Haushüter-Agenturen" nennt, mit seinen gerademal einem Dutzend Mitgliedern aber lediglich eine nicht repräsentative Minderheit darstellt.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Ihre Empfehlung über die Verletzung der von Ihnen genannten polizeilichen Neutralität hinaus auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt.

Beispiele, auf was der Kunde bei der Auswahl eines Haushüter-Unternehmens achten soll, sollten durch Fakten und Auswahlkriterien begründet werden, die ich Ihnen gerne im Einzelnen mitteilen kann.
Lediglich die Zugehörigkeit zu einem Verband oder Verein berechtigt sicher keine so offensichtlich exklusive Empfehlung.

Mittlerweile ist Ihre "Empfehlung" in vielen Nachrichten- und Presseorganen (z.B. Münchner Merkur online) weiterverbreitet worden und sorgt hier gewollt oder ungewollt zur Verunsicherung der (potentiellen) Kunden von freien unabhängigen Haushüter-Unternehmen.
Auch auf der Website des VDHA e.V. beruft man sich auf Ihre "Empfehlung".

Deshalb ist zur Schadensbegrenzung eine Klarstellung/ Berichtigung Ihrer "Empfehlung" unverzüglich erforderlich. Anderenfalls befürchte ich wirtschaftliche Nachteile für viele freie, verbandsunabhängige Unternehmen, zu der auch meine Haushüter-Agentur zählt.


Mit freundlichem Gruß

Hans-Peter Reiss

Aw: Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität" 1 Jahr, 5 Monate her #68

E-Mail von Harald Schmidt am 19.08.2010

AW: Anfrage eines Bürgers - Empfehlung des Haushüter-Verbandes

Sehr geehrter Herr Reiss,

ich komme zurück auf unser Telefongespräch vom 12.08.2010 und kann Ihnen mitteilen, dass ich im Anschluss daran mit dem Verbands Deutscher Haushüter Agenturen e.V. im Schriftwechsel bzgl. der Empfehlung durch die Polizei auf dessen Homepage stand. Von der Geschäftsführung wurde mir daraufhin ebenfalls schriftlich versichert, dass diese Empfehlung nicht auf meiner Aussage beruht. Zukünftig werde ich gerne im Bedarfsfall auf die Qualitätsmerkmaler einer Haushüteragentur verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schmidt

Aw: Freie Haushüter und die "polizeiliche Neutralität" 1 Jahr, 5 Monate her #69

E-Mail an Harald Schmidt am 24.08.2010

Sehr geehrter Herr Schmidt,

danke für die Klarstellung, dass die wettbewerbswidrige Empfehlung für den Haushüter Verband nicht von Ihnen stammt und Sie zukünftig statt dessen auf die Qualitätsmerkmale für Haushüter Unternehmen verweisen werden. Bleibt die Frage, auf welche Polizeibehörde sich die diversen Presseorgane und der Haushüter Verband berufen?
Wie auch immer, ich werde Ihre Stellungname in den nächsten Tagen zur Information und Argumentationshilfe der verbandsunabhängigen Haushüter Unternehmen im Haushüter-Forum veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Reiss
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